Belästigung und missbrauch im Internet
Das Internet bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten und Informationen, birgt aber auch eine Reihe von
Gefahren.
Jede Person kann Informationen ins Netz stellen, ohne die eigene Identität offen legen zu müssen.
Im Bereich der sexualisierten Gewalt wird das in zunehmendem Maße für die Verbreitung von
Pornographie und Kinderpornographie missbraucht.
Mit pornographischen Angeboten kann jede Frau und jedes Mädchen konfrontiert werden.
sexuelle Belästigungen und Nötigungen per E-Mail oder in Chat-Foren sind ebenfalls keine Seltenheit.
Auch Fälle von „Date-Rape“ (Vergewaltigung bei einer Verabredung) durch Internetbekanntschaften häufen sich.
Formen sxualisierter Gewalt im Internet
· Pornographie
Im Bereicht der Pornographie ist der kommerzielle vom nicht-kommerziellen Handel zu unterscheiden.
Pornographie nimmt eine bedeutende Stellung im Internet ein.
Etwa 2/3 des kommerziellen Handels im Netz betrifft Pornographie, d.h. Verkauf des Zugangs zu pornographischen Bilddatenbanken
und Angebote zu interaktivem sex über Audio und Video.
Eine besonders aggressive Strategie der Porno- Anbieter erfolgt über die Verknüpfung mit anderen Seiten bzw. mit harmlosen Suchbegriffen. Ohne Zutun der NutzerInnen erscheinen z.T. gleich mehrere Fenster mit Angeboten, die sich häufig nicht mehr schließen lassen.
Im Bereich der nicht-kommerziellen Verbreitung pornographischer Inhalte gibt es neben unzähligen
privaten Websites hunderte von Newsgroups und zahlreiche Chat-Foren, z.T. mit Videokamera- Unterstützung.
· Kinderpornographie
Auch die Verbreitung strafbarer Kinderpornographie erfolgt über das Internet, ExpertInnen schätzen,
dass etwa 1% aller Websites strafbare Pornographie beinhalten, z.B. in Form von Video-sequenzen
mit und ohne Ton, Fotos, Zeichnungen oder Kollagen, die von echten Bildern kaum mehr zu unterscheiden sind. Zudem existieren zahlreiche Chats,
in denen über temporäre Datenablageplätze kinderpornographische Darstellungen angeboten und getauscht werden.
Kinderpornographie ist in der Regel die Darstellung eines realen s*xuellen mis*br**chs.
Dabei haben die Opfer keinerlei Einfluss auf die Verbreitung des Bild oder Videomaterials.
· Belästigung beim Chatten
Belästigungen beim Chatten sind vielen Mädchen und Frauen bekannt, z.B. durch anzügliche Äußerungen, hartnäckiges Fragen nach sexuellen Erfahrungen und Phantasien, durch sexualisierte Drohungen und/oder Zusendung pornographischer
Darstellungen.
· E-Mails mit belästigendem Inhalt
Das können z.B. E-Mails mit pornographischen Abbildungen oder Texten, anzüglichen Bemerkungen, sexistischen und/oder abwertenden Äußerungen sein.
· Bildmontagen
Eine weitere Form sexualisierter Gewalt ist die Anfertigung und Verbreitung von Bildmontagen.
Arglos auf der eigenen Homepage abgebildete Fotos werden durch Computertechnik mit pornographischen Bildern in Verbindung gebracht und übers Netz verbreitet.
· Verwendung von Bildschirmschonern mitpornographischen Darstellungen
Auch die Verwendung von Bildschirmschonern mit pornographischen Darstellungen, z.B. in Großraumbüros oder auf Computern, die von mehreren Personen genutzt werden oder die öffentlich zugänglich sind, stellt eine Form sexueller Belästigung dar.
· Date-Rape
„Date-Rape“ bezeichnet Vergewaltigungen, die bei
Verabredungen mit Unbekannten erfolgen. Das ist keine Neuigkeit, die erst durch das Internet entstanden ist.
Das Internet bietet jedoch viele neue Möglichkeiten zu Kontaktaufnahme der Täter mit potentiellen Opfern.
Unter Nutzung einer falschen Identität verabredet sich der Täter, bei dem folgenden Treffen wird die Frau oder das Mädchen vergewaltigt.
Zur Verantwortung der kommerziellen Anbieter Nach dem Informations- und Kommunikationsdienste- Gesetz (luKDG) von 1997 sind „Dienstanbieter (…) für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.“
Daneben sind sie „für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich“.
Aufgrund der bisher eingeschränkten technischen Möglichkeiten ist es zur Zeit noch nicht möglich – ohne weitgehende
Einschränkungen bei der Internet-Nutzung – o.g.
Vergehen zu ahnden. So können sich die kommerziellen Anbieter fast immer ihrer Verantwortung entziehen.
Wie können Belästigungen verhindert werden?
· Grundsätzlich sollten niemals private Adressen oder Telefonnummern im Netz erscheinen.
Dasselbe gilt für Fotos, auf denen man selber abgebildet ist und für die Weitergabe von persönlichen Daten über Familie, Freunde und Bekannte.
· Zum Chatten und mailen mit fremden Personen sollte ein neutraler „User-Name“ (nick-name)
zugelegt und eine extra E-Mail-Adresse eingerichtet werden, die keinen Rückschluss auf die eigene Identität zulässt.
· Treffen mit Internet-Bekanntschaften sollten zunächst nur im öffentlichen Raum stattfinden
und am besten in Begleitung. Zumindest sollte eine Nachricht bei Bekannten hinterlassen werden.
Was kann gegen unerwünschte Mitteilungen unternommen werden?
· Jede kann sich per E-Mail an den zuständigen System-Administrator wenden und die E-Mail- Adresse des Täters angeben.
Ist der Absender identifizierbar, kann dessen Account beim zuständigen Server gelöscht werden.
· Wenn jemand beim Chatten oder per E-Mail eindeutige s*x-Angebote macht oder pornographisches Material anbietet, sollten Datum, Uhrzeit, E-Mail-Absender, Name des Chat- Rooms sowie der genaue Ort (z.B. AOL, WWW…), der Inhalt des Angebots und das Pseudonym des Teilnehmers notiert werden.
Melden Sie sich bei den unten angegebenen Meldestellen.
Das gleiche gilt, wenn man beim Aufrufen einer Webseite auf vorgeschaltete sex-Seiten und Seiten mit kinderpornographischen
Darstellungen trifft.
Achtung!! Das Herunterladen von Seiten, die strafrechtliche Relevanz haben, ist strafbar,
auch wenn sie nur als Beweismittel dienen sollen.
Zuständige Meldestellen sind in der Regel
Sonderstellen bei den Landeskriminalämtern:
· Bundeskriminalamt
www.bka.de
· Baden-Württemberg
www.polizeibw.de
· Bayern
www.polizei.bayern.de/blka
· Hamburg
www.polizei.hamburg.de
· NRW
www.lka.nrw.de
· Niedersachsen
www.polizei.niedersachsen.de
· Rheinland-Pfalz
www.polizei.rlp.de
· Sachsen
www.lka.sachsen.de
· Sachsen-Anhalt
www.polizei.sachsenanhalt.de
· Schleswig-Holstein
www.polizei.schleswigholstein.de
· Thüringen
www.polizei.thüringen.de
Weitere Informationen
·
www.jugendschutz.net
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dornrose - Gegen sexualisierte Gewalt e.V.