sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Was ist sexuelle Belästigung?
sexuelle Belästigung gibt es an denunterschiedlichsten Arbeitsplätzen unabhängig von der Art des Betriebes und der Arbeitsebene.
Es sind „ganz normale Männer“, die Frauen sexuell belästigen:
Vorgesetzte, Kollegen oder Ausbilder etc..
Im Gegensatz zu den betroffenen Frauen, die sich häufig noch in der Ausbildung oder im beruflichen Einstieg befinden,
sind die Täter meist schon lange im Betrieb und nutzen dieses Machtverhältnis für ihre Zwecke aus.
Ein oft gehörtes Vorurteil besagt, dass es sich bei sexueller Belästigung lediglich um einen missverstandenen Flirt,
ein Kompliment oder um einen harmlosen Spaß handelt.
Aber sexuelle Belästigung ist immer einseitig.
Sie passiert gegen den Willen der Frau, wenn ihre Abwehrreaktionen ignoriert werden.
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten,
das von der betroffenen Frau unerwünscht ist, ihre Gefühle missachtet und sie damit als Person herabwürdigt.
Obwohl es individuelle Unterschiede in der Wahrnehmung gibt, wissen Frauen sehr genau,
welche Verhaltensweisen sie als belästigend empfinden.
Sie fühlen sich seelisch und körperlich unwohl, angespannt und ausgeliefert.
sexuelle Belästigung betrifft den Intimbereich der Frau; es fällt schwer, die Vorfälle öffentlich zu machen.
Dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz keine Seltenheit darstellt,
belegte die 1990 vom Bundesministerium in Auftrag gegebene und von der Dortmunder Sozialforschungsstelle durchgeführte Studie.
72% der befragten Frauen gaben an, schon einmal eine Situation erlebt zu haben, die als sexuelle Belästigung einzustufen ist.
Beispiele können sein:
· anzügliche Bemerkungen
· Hinterher pfeifen
· pornographische Bilder
· taxierende Blicke
· Briefe, Telefonanrufe mit sexuellen Anspielungen
· Versprechen von beruflichen Vorteilen bei
sexuellem Entgegenkommen
· Androhung von Nachteilen bei Verweigerung
· Po-kneifen oder Klapsen
· Berühren der Brust / Genitalien
· aufgedrängte Küsse
· scheinbar zufällige Körperberührungen
· Aufforderungen zu sexuellem Verkehr
· Erzwingen sexueller Handlungen.
Es handelt sich bei diesem Verhalten nicht um einen aggressiven Ausdruck von sexualität,
sondern um einen sexuellen Ausdruck von Gewalt.
sexualität ist für den Täter lediglich ein Mittel um Macht, Kontrolle und Gewalt zu demonstrieren.
Wie wirkt sich sexuelle Belästigung aus?
sexuelle Belästigungen, denen Frauen häufig auch wiederholt ausgesetzt sind, können ihr Leben nachhaltig beeinträchtigen.
Symptome können sein:
· Ekel, Wut, Empörung, Scham
· Unsicherheit und Angst
· Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls
· Konzentrationsschwierigkeiten
· Kopfschmerzen
· Schlafstörungen
· Psychosomatische Erkrankungen
Die eigene Kündigung oder ein Arbeitsplatzwechsel werden dann oft als einzige Möglichkeit gesehen, um den ständigen
Übergriffen und Beeinträchtigungen zu entgehen.
Die Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Mobbing unter KollegInnen, kann dazu fühlen,
dass die Betroffene die Belästigung nicht öffentlich macht.
Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.
Was können Frauen tun?
Eine Frau, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde, kann bei Gewerkschaften, Betriebsräten
und Gleichstellungsbeauftragten auf betrieblicher und kommunaler Ebene Hilfe suchen.
Auch FrauenNotrufe bieten informelle und emotionale Unterstützung an.
Welche Maßnahme letztlich zu ergreifen ist, ist sorgfältig und unter Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen abzuwägen.
Wenn Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, ist es ratsam, sich vorher juristisch beraten zu lassen.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich Ort, Datum
und Uhrzeit der Übergriffe zu notieren und diese Dokumentation nach Möglichkeit von einer ZeugIn bestätigen zu lassen.
Diese Notizen können dann eventuell später als Beweismittel dienen.
Möglicher Handlungsplan:
1. innerbetriebliche Maßnahmen:
· aktive Gegenwehr, d.h. energisches und direktes Zurückweisen der Belästigung
· Gespräche und Offenlegung im KollegInnenkreis oder zunächst mit einzelnen Kolleginnen
· Aushängen und Verteilen von Informationsmaterialien zur Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz,
· dem Täter einen Brief schreiben, in dem die Beschuldigungen ausführlich und sachlich geschildert werden; eine Kopie aufbewahren.
· Einleiten von rechtlichen Schritten durch Einreichen einer offiziellen Beschwerde bei ArbeitgeberInnen bzw. Dienstvorgesetzten.
ArbeitgeberInnen und Dienstvorgesetzte sind seit 1994 aufgrund Beschäftigtenschutzgesetzes dazu verpflichtet,
ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
Dies bedeutet, dass sie sowohl für Aufklärung und Vorbeugung von sexueller Belästigung zuständig sind,
als auch bei Beschwerden entsprechende Schritte einzuleiten haben.
Handeln sie diesem zuwider, ist die Arbeitnehmerin berechtigt, ihre Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz einzustellen,
soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.
Nachteile darf sie hierdurch oder durch ihre Beschwerde nicht bekommen.
2. außerbetriebliche Maßnahmen:
Erstatten einer Strafanzeige wegen:
· Beleidigung (§ 195 StGB)
· sexueller Nötigung;Vergewaltigung (§ 177 StGB)
· sexuellen missbrauchs (§ 179 StGB)
· Körperverletzung (§ 223 StGB)
· Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225
StGB)
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dornrose - Gegen sexualisierte Gewalt e.V.