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Montag, 25. August 2008, 11:08

Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Es handelt sich um eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Unter dem Begriff Kindesmisshandlung werden physische als auch psychische Gewaltakte, s*xueller mis*br**ch sowie Vernachlässigung zusammengefasst. Diese Handlungen an Kindern sind in den meisten westlichen Industrieländern strafbar. Statistiken haben ergeben, dass die Täter häufig die Eltern oder andere nahestehende Personen sind.

Definition
Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht (nach Bast).

In dieser Definition sind Formen der alltäglichen und systematischen Kinderfeindlichkeit, wie sie sich beispielsweise in schlechten Wohnbedingungen oder lebensbedrohlichem Verkehr ausdrücken, nicht berücksichtigt. Diese ebenfalls zur Misshandlung zu zählen, würde den Begriff zu ungenau machen.

Abgrenzung
In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten. Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen (siehe auch Züchtigungsrecht). Die meisten Misshandlungen geschehen durch nahestehendste Personen (ältere Geschwister,Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, nähere Bekannte der Familie).


Formen
Neben der direkten körperlichen Gewalt umfasst diese Definition noch eine Vielzahl von Handlungen, die in folgenden Misshandlungsformen zusammengefasst werden können:

Vernachlässigung
seelische oder emotionale Misshandlung
s*xueller mis*br**ch von Kindern
Oft bedingen sich diese Misshandlungsformen gegenseitig, so kann beispielsweise die Einschüchterung des Kindes nach der Misshandlung als emotionaler mis*br**ch verstanden werden. Aus Vernachlässigung eines Kleinkindes kann körperliche Misshandlung entstehen. Die Abhandlung einzelner konkrete Erziehungshandlungen wie Ablehnung, die Vermittlung von Wertlosigkeit, Herabsetzung, Bedrohung oder die Isolation des Kindes von der Außenwelt als Kindesmisshandlung wie sie Carbarino und Vondra vornehmen, ist umstritten.

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