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Donnerstag, 9. September 2010, 17:48

Stalking

Was ist Stalking?
Stalking bezeichnet das wiederholte böswillige Verfolgen und penetrante Belästigen oder Terrorisieren einer anderen Person gegen deren Willen.
Stalking bedroht die eigene Sicherheit.


Wer sind Stalker/-innen?
  • Ex-Partner/-in oder ehemalige Intimpartner/-in

  • Nachbarn, Bekannte, Arbeitskollegen/-in

  • Patient/-in, Klient/-in, Kunde/-in

  • Fremde



Was machen Stalker/-innen?
  • Zahlreiche Telefonanrufe, E-Mails oder SMS-Nachrichten zu den unmöglichsten Zeiten im Büro und/oder privat.

  • Bedrohende Nachrichten auf dem Anrufbeantworter.

  • Ständige Anwesenheit vor der Wohnung, Arbeitsstelle, Supermarkt etc., also ständiges Auflauern.

  • Geschenke, Liebesbriefe; in der Folge oft auch mit Beleidigungen und Drohungen.
    Sachbeschädigungen.

  • Bestellungen von Warensendungen unter dem Namen der Betroffenen und mit Auslieferung an die Betroffenen.

  • Falschbeschuldigungen gegenüber dem Arbeitgeber.

  • Ausfragungen des Bekanntenkreises.

  • Bedrohungen, Nötigungen, bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.





Was empfinden Betroffene?
Sie leiden unter den Verhaltensweisen des/r Stalkers/-in. Dies kann sich in unterschiedlicher Weise zeigen:
  • Sie haben zunehmend Angst um ihre Sicherheit.

  • Sie fühlen sich bedrängt und genötigt.

  • Sie fühlen sich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

  • Sie fühlen sich gehetzt und ständig beobachtet.

  • Sie fühlen sich von anderen Menschen in ihren Ängsten nicht ernst genommen.

  • Sie geraten mehr und mehr in Isolation.

  • Sie haben Schlafstörungen und andere körperliche Beschwerden.

  • Sie empfinden es als zunehmend belastend, ihren Alltag zu regeln.

  • Sie haben Angst um Ihren Arbeitsplatz.

  • Sie wollen nur noch, dass es aufhört.



Was können Betroffene tun?
Betroffene sollten frühzeitig gegen die Belästigung vorgehen und Hilfe suchen. Dort bekommen sie Unterstützung, Verhaltenssicherheit und Hinweise über Abwehrmöglichkeiten. Oberstes Ziel sollte sein, dass der/die Stalker/-in das Interesse an ihnen verliert:
  • Nur einmal deutlich sagen, dass kein Kontakt gewünscht wird.

  • Sich nicht auf Diskussionen oder ein „letztes klärendes Gespräch“ einlassen.

  • Keinen Kontakt aufnehmen und seine Anwesenheit ignorieren.

  • Nicht auf Briefe, SMS sowie Anrufe reagieren

  • Bei Verfolgung des/r Stalkers/-in im Auto, zur nächsten Polizeidienststelle fahren, Tankstelle oder ähnliche Orte ansteuern, wo Hilfe zu erwarten ist und die Polizei verständigt werden kann.

  • Sich entschieden und konsequent verhalten.

Jegliche Reaktionen – Erklärungen, Entschuldigungen, letzte Ausspracheversuche oder auch die Ankündigung rechtlicher Schritte – wird als Interesse an seiner/ihrer Person gewertet.


Was tun wenn Stalking anhält?

Frühzeitig und konsequent Maßnahmen ergreifen:
  • Die Umgebung informieren, z.B. Nachbarn, Familie, Kollegen. Der/die Stalker/-in wird irgendwann versuchen, diese zu benutzen, um erneut in Kontakt zu treten.

  • Beweise sichern für polizeiliche Maßnahmen oder evtl. spätere Gerichtsverfahren:
    Alles dokumentieren, was geschickt, mitgeteilt oder unternommen wird.

  • Technische Möglichkeiten nutzen, um sich zu schützen und Beweise zu sammeln:
    Zweiten geheimen Telefonanschluss einrichten.

  • Anrufbeantworter anschließen, jedoch nicht be-sprechen.

  • Fangschaltung des Telefonanbieters installieren lassen.

  • Email-Adresse nicht abmelden. Den Empfang nicht bestätigen lassen.
    Weitere Email-Adresse einrichten.

  • Briefe dokumentieren, jedoch nicht zurückschicken.

  • Annahme nicht bestellter Warensendungen oder Pakete verweigern.

  • Post und persönliche Gegenstände vor Mülleinwurf unkenntlich machen.
    Sicherheitsvorkehrungen an Wohnung etc.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Anzeige erstatten bei:

  • Physischer Annäherung

  • Nachstellung durch Telekommunikationsmittel und sonstige Mittel der Kommunikation sowie mittelbare Kontaktaufnahme über Dritte.

  • Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten des Betroffenen.

  • Bedrohungen und Verletzungen von Leib, Leben oder Freiheit der betroffenen Person oder nahestehender Personen.

  • Andere vergleichbare Handlungen.

  • Die Polizei hat die Möglichkeit, schnell und konsequent einzugreifen und dem/der Stalker/-in Grenzen aufzuzeigen.

  • Empfehlenswert ist, sich rechtlichen Beistand durch eine/n mit dem Thema vertrauten Rechtsanwalt/-wältin zu holen.
    Ein Unterlassungsanspruch kann durch eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage durchgesetzt werden.

  • Es kann ein Kontakt- und Näherungsverbot zum Schutz vor Nachstellungen angeordnet werden.

  • Bei gesundheitlichen Problemen durch fortdauernde Belästigung, sollte dies mit einem Arzt / einer Ärztin besprochen werden.


Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dornrose - Gegen sexualisierte Gewalt e.V.